Fitness Berufsgenossenschaft 2009 – was ändert sich?
Die Meldung der Lohnsumme zur Berufsgenossenschaft für das gesamte Unternehmen reicht ab 2009 nicht mehr aus. Der Arbeitgeber muss künftig für jeden einzelnen Arbeitnehmer das beitragspflichtige Entgelt, die Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebs, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers, die für den Arbeitnehmer anzuwendende Gefahrtarifstelle und die geleisteten Arbeitsstunden elektronisch übermitteln.
Teurer wird hingegen die Insolvenzgeldumlage. Gemäß dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) ist die bisher von den Berufsgenossenschaften eingezogene Insolvenzgeldumlage ab Januar 2009 Bestandteil des Gesamt-Sozialversicherungsbeitrags. Die Umlagebeiträge werden nun an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt.
Der einheitliche Umlagesatz erhöht sich nach Zustimmung durch den Bundesrat (19.12.2008) von 0,01 % auf 0,1 % für des umlagepflichtigen Arbeitsentgelt.
Lieber Staat räum nur weiter unsere Taschen leer.

Heinz Meier schrieb am 06. Februar 2009 um 12:01
Hallo,
Kann mir jemand sagen, welche Berufsgenossenschaft (konkret) für die Fitnesscenter zuständig ist.
Vielen Dank für die Mühe.
Heinz Meier
Fitnesscenterblogger schrieb am 06. Februar 2009 um 13:35
@ Heinz Meier
Eine Berufsgenossenschaft nur für die Fitnessbranche gibt es nicht. Als Fitnesscenter ist man in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angeschlossen.
Da muss man dann unterscheiden zwischen Sportunternehmen mit bezahlten Sportlern oder Sportunternehmen mit übrigen Versicherten.